Liebe Mitglieder, Liebe Freunde unseres Vereins, Liebe Gastleser,
wie sich schon seit längerer Zeit angedeutet hat, haben wir bis heute leider keinen neuen Vorstand für das Tai Chi Zentrum – Yuin So – Wolkenhand e.V. finden können. Wir sehen uns deshalb nicht mehr in der Lage, den Verein, in der ihm gebührenden Form, weiter zu führen und werden mit der folgenden Einladung die Auflösung des Vereins zum 31.12.2024 vorantreiben.
1. Einladung zur Mitgliederversammlung 2024,
2. Einladung zur Mitgliederversammlung zur Auflösung des Vereins
Hiermit laden wir alle Mitglieder und Freunde des Vereins zur Mitgliederversammlung / Mitgliederversammlung zur Auflösung des Vereins ein.
Die Versammlung des Tai Chi Zentrums Wolkenhand findet am
Dienstag, 19. November 2024 ab 20:00 Uhr
im Gasthaus Engel in Bühlertal statt.
Wir bitten um zahlreiches Erscheinen.
1. Mitgliederversammlung
Tagesordnung:
- Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Tagesordnung
- Bericht des 1. Vorsitzenden
- Kassenbericht
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung der Kassiererin
- Entlastung der Vorstandschaft
- Verschiedenes
2. Mitgliederversammlung zur Auflösung des Vereins
Tagesordnung:
- TOP 1: Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
- TOP 2: Bericht des Vorstandes über Art und Weise der Auflösung und Liquidation des Vereins
- TOP 3: Satzungsänderung § 13 Nr. 2 Anfall des Vereinsvermögens
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an die Gemeinde Bühlertal. Die Liquidatoren werden ermächtigt, mit der Gemeinde Bühlertal in Verhandlung zu treten, um eine Vereinbarung zur Verwendung des Vereinsvermögens abzuschließen.
- TOP 4: Auflösung des Vereins
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Der Verein löst sich zum 31.12.2024 auf.
- TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung von Liquidatoren und deren Aufgabenkreis
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
1. Zu Liquidatoren zur Abwicklung der Auflösung des Vereins werden bestellt:
Herr / Frau _________________________________________
(Name, Vorname, Geb. Datum, Anschrift)
Herr / Frau _________________________________________
(Name, Vorname, Geb. Datum, Anschrift)
Herr / Frau _________________________________________
(Name, Vorname, Geb. Datum, Anschrift)
Herr / Frau _________________________________________
(Name, Vorname, Geb. Datum, Anschrift)
Die Liquidatoren sind allein vertretungsberechtigt.
2. Aufgabe der Liquidatoren sind (§ 49 BGB): die laufenden Geschäfte zu beendigen, die Forderungen einzuziehen, das übrige Vermögen in Geld umzusetzen, die Gläubiger zu befriedigen und den Überschuss dem Anfallberechtigten auszukehren. Zur Beendigung schwebender Geschäfte können die Liquidatoren auch neue Geschäfte eingehen. Die Einziehung der Forderungen sowie die Umsetzung des übrigen Vermögens in Geld darf unterbleiben, soweit diese Maßregeln nicht zur Befriedigung der Gläubiger oder zur Verteilung des Überschusses an den Anfallberechtigten erforderlich sind.
- TOP 6: Verschiedenes
Liebe Mitglieder, Liebe Freunde unseres Vereins, Liebe Gastleser,
wie sich schon seit längerer Zeit angedeutet hat, haben wir bis heute leider keinen neuen Vorstand für das Tai Chi Zentrum – Yuin So – Wolkenhand e.V. finden können. Wir sehen uns deshalb nicht mehr in der Lage, den Verein, in der ihm gebührenden Form, weiter zu führen und werden mit der folgenden Einladung die Auflösung des Vereins zum 31.12.2024 vorantreiben.
1. Einladung zur Mitgliederversammlung 2024,
2. Einladung zur Mitgliederversammlung zur Auflösung des Vereins
Hiermit laden wir alle Mitglieder und Freunde des Vereins zur Mitgliederversammlung / Mitgliederversammlung zur Auflösung des Vereins ein.
Die Versammlung des Tai Chi Zentrums Wolkenhand findet am
Dienstag, 19. November 2024 ab 20:00 Uhr
im Gasthaus Engel in Bühlertal statt.
Wir bitten um zahlreiches Erscheinen.
1. Mitgliederversammlung
Tagesordnung:
2. Mitgliederversammlung zur Auflösung des Vereins
Tagesordnung:
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an die Gemeinde Bühlertal. Die Liquidatoren werden ermächtigt, mit der Gemeinde Bühlertal in Verhandlung zu treten, um eine Vereinbarung zur Verwendung des Vereinsvermögens abzuschließen.
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Der Verein löst sich zum 31.12.2024 auf.
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
1. Zu Liquidatoren zur Abwicklung der Auflösung des Vereins werden bestellt:
Herr / Frau _________________________________________
(Name, Vorname, Geb. Datum, Anschrift)
Herr / Frau _________________________________________
(Name, Vorname, Geb. Datum, Anschrift)
Herr / Frau _________________________________________
(Name, Vorname, Geb. Datum, Anschrift)
Herr / Frau _________________________________________
(Name, Vorname, Geb. Datum, Anschrift)
Die Liquidatoren sind allein vertretungsberechtigt.
2. Aufgabe der Liquidatoren sind (§ 49 BGB): die laufenden Geschäfte zu beendigen, die Forderungen einzuziehen, das übrige Vermögen in Geld umzusetzen, die Gläubiger zu befriedigen und den Überschuss dem Anfallberechtigten auszukehren. Zur Beendigung schwebender Geschäfte können die Liquidatoren auch neue Geschäfte eingehen. Die Einziehung der Forderungen sowie die Umsetzung des übrigen Vermögens in Geld darf unterbleiben, soweit diese Maßregeln nicht zur Befriedigung der Gläubiger oder zur Verteilung des Überschusses an den Anfallberechtigten erforderlich sind.